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BDL-BundesjugendreferentInnen

Dezentral arbeiten beim Bund der Deutschen Landjugend BundesjugendreferentInnen. Diese sitzen in Außenstellen quer über die Republik verteilt und beschäftigen sich mit einem Querschnittsthema und verschiedenen Schwerpunktthemen.

Jede/r BundesjugendreferentIn arbeitet zu zwei inhaltlichen Schwerpunktaufgaben gemäß der KJP-Richtlinie. Dabei wird unterschieden zwischen generellem Schwerpunkt und besonderen inhaltlichen Schwerpunkten. Genereller inhaltlicher Schwerpunkt jeder Person ist die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Aufgabe dabei sind Koordinierungs-, Beratungs- und Bildungsmaßnahmen, die zur Qualifizierung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen in unterschiedlichen Rollen und Aufgabenfeldern führen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass eine Gleichbehandlung der Geschlechter gegeben ist. Weiterhin sind die geschlechtsspezifischen Aspekte (Gender mainstreaming) besonders zu berücksichtigen. Insgesamt ist dieser Schwerpunkt abzustimmen, auf die Struktur der Landjugend.

Die besonderen inhaltlichen Schwerpunktthemen verteilen sich auf die BundesjugenreferentInnen folgendermaßen:

Aussenstelle Inhaltlicher Schwerpunkt Bundesjugend- referentIn Email-Kontakt
Rheinhessen-Pfalz Beteiligungsmöglichkeiten und -prozesse Anja Grüter anja.grueter@bwv-rlp.de
Westfalen-Lippe Medienkompetenz Jelena Bukulin jelena@wll.de
Schleswig-Holstein Beteiligungsmöglichkeiten und -prozesse Steffi Neumann biref-bund@landjugend-sh.de
Niedersachsen Beteiligungsmöglichkeiten und -prozesse Claudia Raß

rass@nlj.de

Rheinland-Nassau Berufliche Integration Gabriele May may@bwv-net.de
Bayern Internationale Jugendarbeit

Medienkompetenz

Alexandra Krause

Annette Panz 

bjb-oberfranken@t-online.de
bjb-oberbayern@t-online.de

Generell hält es der Bund der Deutschen Landjugend für besonders wichtig, dass im Zuge der Urbanisierung der Erhalt von Lebens- und Bleibeperspektiven für junge Menschen in den ländlichen Räumen nicht vergessen wird. Die neue KJP Richtlinie bezieht diesen Blickwinkel „der ländlichen Räume“ nicht explizit ein, deshalb erscheint es aus unserer Sicht um so wichtiger, dass bei der konkreten Umsetzung der Richtlinie dieser „Mangel“ ausgeglichen wird.